§ 16bStudentenvisum für Bachelor & Master
Ein Visum für Bachelor- und Masterstudium, an staatlichen oder privaten Hochschulen.
- 01Zulassung (oder bedingte Zulassung) einer deutschen Hochschule
- 02Schulabschluss mit Hochschulzugang in Deutschland, sonst zuerst Studienkolleg
- 03Finanzierungsnachweis, meist Sperrkonto (derzeit 11.904 € pro Jahr)
- 04Deutsch- oder Englischzertifikat, je nach Studiengang
- 05Krankenversicherung für Studierende
Studierende dürfen 140 ganze oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten.



