§ 18a/bVisum für Fachkräfte
Für Menschen mit anerkanntem Abschluss oder Berufsausbildung und Jobangebot.
- 01Konkretes Jobangebot in Deutschland
- 02Anerkannter Abschluss oder Berufsausbildung
- 03Berufserlaubnis für reglementierte Berufe (z. B. Gesundheit)
- 04Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren kann die Wartezeit verkürzen.



